Erklärvideo von der Lehrperson oder von der KI?

Erklärvideo von der Lehrperson oder von der KI?

Ein Erklärvideo von der Lehrperson oder von der KI: die Frage trifft die falsche Trennlinie. Ein Erklärvideo besteht aus zwei Schichten. Die eine ist die didaktische Entscheidung, welcher Denkfehler im Video vorkommt und an welcher Stelle er auftaucht. Die andere ist die Produktion, also Sprechstimme, Schnitt, Untertitel und die Neuaufnahme nach einer Korrektur. Die erste Schicht gehört der Lehrperson. Die zweite kann eine Maschine übernehmen, ohne dass das Video an Wert verliert.

Wer beide Schichten vermischt, landet bei einem von zwei Ergebnissen: bei Videos, die niemand produziert, weil der Aufwand zu gross ist, oder bei Videos, die keine Klasse ernst nimmt.

Was im Video steckt, das kein Modell kennt

Ein brauchbares Erklärvideo erklärt kein Thema. Es fängt eine bestimmte Abbiegung ab.

Ein Beispiel aus der Physik: Lernende bestimmen die Richtung der Kraft im Magnetfeld mit der linken Hand. Die Rechte-Hand-Regel gilt für positive Ladungen, bei Elektronen kehrt man das Vorzeichen um, nicht die Hand. Wer diesen Fehler zwei Jahrgänge lang korrigiert hat, baut das Video anders auf als jemand, der das Kapitel zum ersten Mal liest. Er weiss, an welcher Sekunde die Klasse aussteigt.

Das Amt für Volksschule des Kantons St. Gallen formuliert die Grenze in seinem Bericht zum Einsatz von KI im Schulalltag knapp: einzelne Schritte im Lernprozess dürfen nicht übersprungen werden. Ein generiertes Video, das die Lösung sauber vorführt, überspringt genau den Schritt, an dem gelernt wird.

Wer selbst Videos macht, misstraut der KI am meisten

Die ZHAW hat 2025 mit dem Bericht JAMESfocus zu künstlicher Intelligenz im Alltag von Jugendlichen repräsentative Schweizer Zahlen vorgelegt. 71 Prozent der 12- bis 19-Jährigen nutzen KI, bei den 18- und 19-Jährigen sind es 84 Prozent. Ein Nebenbefund daraus ist für Erklärvideos unbequem.

Die Forschenden haben die Haltung gegenüber KI gegen das Freizeitverhalten gerechnet. Die eigene visuelle Produktion kommt dabei als signifikanter negativer Faktor heraus: wer selbst filmt, schneidet und vertont, erkennt die Nähte. Der Bericht erklärt das mit der höheren Medienkompetenz dieser Gruppe. Für die Schule heisst es: das Publikum eines generierten Videos ist nicht naiv, es ist geübt.

Zudem sind vor allem textliche Outputs sprachlich und inhaltlich meist ähnlich, unabhängig davon, wer das Tool bedient. Der Output reduziert sich auf ein unspezifisches, austauschbares, generisches Produkt.

Deshalb wird offensichtlich vollständig generiertes Material im Unterricht abgelehnt, und der Grund ist nicht Geschmack. Ein austauschbares Video hat keine bestimmte Klasse im Kopf. Warum eine allgemeine KI aus demselben Grund kein Tutor ist, steht in unserem Beitrag dazu, warum ein Chatbot kein Tutor ist.

Welche Arbeit die Maschine wirklich abnimmt

Die Arbeitsteilung wird brauchbar, sobald man sie pro Arbeitsschritt statt pro Video zieht.

ArbeitsschrittWer entscheidetWas die Maschine beiträgt
Welcher Denkfehler ins Video kommtLehrpersonnichts
Reihenfolge, Beispiel, ZahlenwerteLehrpersonVorschläge, die geprüft werden
Sprechtext ausformulierenLehrpersoneine Rohfassung
Stimme, Schnitt, UntertitelLehrperson gibt freidie Produktion
Neuaufnahme nach einer KorrekturLehrpersondie Produktion in Minuten

Der eigentliche Gewinn liegt nicht in der ersten Fassung, sondern in der vierten. Bisher kostete jede Korrektur eine neue Aufnahme, ein neues Setup, einen freien Nachmittag. Darum blieb der schiefe Satz in Minute drei jahrelang drin. Wenn eine Korrektur zehn Minuten kostet, wird ein Erklärvideo zu etwas, das sich mit der Klasse weiterentwickelt.

Was vor der ersten Aufnahme geklärt sein muss

Vier Fragen entscheiden, ob am Ende ein Lernmittel oder ein hübscher Film dasteht.

Vor dem ersten Erklärvideo

  • Welchen konkreten Denkfehler soll das Video auffangen?
  • Woher wissen Sie, dass Ihre Klasse genau dort abbiegt?
  • Gibt es eine Stelle im Video, auf die Sie im Feedback verweisen können?
  • Welche Daten verlassen für die Produktion die Schule?
Die vierte Frage ist keine Formalie, sie folgt dem kantonalen Datenschutzrecht.

Der letzte Punkt hat einen rechtlichen Boden. Der Kanton St. Gallen hält in den Grundlagen zu KI im Schulalltag fest, dass eine Nutzung datenschutzrechtlich nur dann unbedenklich ist, wenn die Bearbeitung anonymisiert erfolgt und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind. Für ein Erklärvideo ist das gut lösbar: Sprechtexte und Fachinhalte gehen an den Dienst, Namen und Leistungsdaten bleiben in der Schule. Diese Trennung gehört vor die erste Aufnahme, nicht danach.

Mit Mentivo bauen wir ein digitales Lehrmittel für die Schweizer Sekundarstufe II, in dem Erklärvideo und KI-Tutor auf dieselbe Stelle im Material zeigen: der Tutor verweist auf die Folie und die Sekunde, an der das Konzept erklärt wird. Das Lehrmittel entsteht mit Lehrpersonen zusammen und ist noch in Erprobung. Was es von einer Sammlung digitaler Materialien unterscheidet, steht in der Begriffsklärung dazu, was ein KI-natives Lehrmittel ist.

Die Frage ist am Ende nicht, ob die Lehrperson oder die Maschine das Erklärvideo gemacht hat. Die Frage ist, ob im Video eine Entscheidung steckt, die jemand mit einer bestimmten Klasse vor Augen getroffen hat.

Das Lehrmittel, das mitdenkt.

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